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BVerfG, 05.05.1981 - 1 BvR 336/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 26.09.1978 - S 3 An 78/77
- LSG Hessen, 26.07.1979 - L 6 An 1496/78
- BSG, 12.11.1980 - 1 RA 105/79
- BVerfG, 05.05.1981 - 1 BvR 336/81
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 08.02.1989 - 1 BvR 1585/88
Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe a AVG
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits im - vom Bundessozialgericht zitierten - Beschluß des Ausschusses vom 5. Mai 1981 (1 BvR 336/81 -) ausgeführt hat, sollten mit der Regelung des § 32 Abs. 4 AVG (jetzt § 32 Abs. 4 Buchst. a AVG ) allein diejenigen Nachteile ausgeglichen werden, die bei der Anwendung der Rentenformel im Hinblick auf die typischerweise während der ersten fünf Kalenderjahre seit Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung erzielten relativ geringen Einkünfte entstehen. - BSG, 04.10.1988 - 1 RA 47/87 Das BVerfG - Dreierausschuß - hat im Beschluß vom 5. Mai 1981 - 1 BvR 336/81 (…SozR 2200 § 1255 Nr. 12) bereits entschieden, daß § 32 Abs. 4 AVG "allein diejenigen Nachteile" ausgleichen wolle, "die bei Anwendung der Rentenformel im Hinblick auf die typischerweise während der ersten fünf Kalendermonate seit Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung erzielten relativ geringen Einkünfte entstünden"; die Einkommenssituation ua der "Kriegsheimkehrer" weise dagegen nicht die Besonderheiten auf, "die für die Lohngestaltung von Versicherten während der fünf Kalenderjahre typischerweise von Bedeutung ist".